AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Für sämtliche Geschäfte zwischen den Kunden und der freecomm Werbeagentur GmbH gelten ausschließlich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der freecomm Werbeagentur GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
    Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  2. Vertragsabschluss
    Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der freecomm Werbeagentur GmbH Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
    Die Angebote der freecomm Werbeagentur GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei der freecomm Werbeagentur GmbH gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von der freecomm Werbeagentur GmbH als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  3. Leistung und Honorar
    Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der freecomm Werbeagentur GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die freecomm Werbeagentur GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
    Alle Leistungen der freecomm Werbeagentur GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der freecomm Werbeagentur GmbH.
    Alle der freecomm Werbeagentur GmbH erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
    Kostenvoranschläge von der freecomm Werbeagentur GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die freecomm Werbeagentur GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
    Für alle Arbeiten von der freecomm Werbeagentur GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der freecomm Werbeagentur GmbH eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich an die freecomm Werbeagentur GmbH zurückzustellen.
    Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien.

  4. Präsentation
    Für die Teilnahme an Präsentationen steht der freecomm Werbeagentur GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die freecomm Werbeagentur GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der freecomm Werbeagentur GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur auf Wunsch zurückzustellen.
    Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

  5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
    Die freecomm Werbeagentur GmbH, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
    Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungshilfen kann die freecomm Werbeagentur GmbH schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
    Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

  6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
    Alle Leistungen der freecomm Werbeagentur GmbH (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete Werbemaßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der freecomm Werbeagentur GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der freecomm Werbeagentur GmbH darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
    Änderungen von Leistungen der freecomm Werbeagentur GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
    Für die Nutzung von Leistungen der freecomm Werbeagentur GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der freecomm Werbeagentur GmbH erforderlich. Dafür steht der freecomm Werbeagentur GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

  7. Kennzeichnung
    Die freecomm Werbeagentur GmbH ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die freecomm Werbeagentur GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

  8. Genehmigung
    Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Werbemaßnahmen der freecomm Werbeagentur GmbH sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, aber vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von freecomm Werbeagentur GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen überprüfen lassen. Die freecomm Werbeagentur GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

  9. Termine
    Die freecomm Werbeagentur GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der freecomm Werbeagentur GmbH eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die freecomm Werbeagentur GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der freecomm Werbeagentur GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der freecomm Werbeagentur GmbH - entbinden die freecomm Werbeagentur GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

  10. Zahlung
    Rechnungen der freecomm Werbeagentur GmbH sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. über der Bankrate als vereinbart.
    Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der freecomm Werbeagentur GmbH.
    Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

  11. Gewährleistung und Schadenersatz
    Der Kunde hat allfällige Reklamation innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die freecomm Werbeagentur GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die freecomm Werbeagentur GmbH zu.
    Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der freecomm Werbeagentur GmbH beruhen.

  12. Haftung
    Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der freecomm Werbeagentur GmbH vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der freecomm Werbeagentur GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat, oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
    Jegliche Haftung der freecomm Werbeagentur GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die freecomm Werbeagentur GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
    Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die freecomm Werbeagentur GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde freecomm Werbeagentur GmbH schad- und klaglos. Der Kunde hat an die freecomm Werbeagentur GmbH somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der freecomm Werbeagentur GmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
    Der Kunde stellt die freecomm Werbeagentur GmbH von Ansprüchen Dritter insbesondere auch dann frei, wenn die freecomm Werbeagentur GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl die freecomm Werbeagentur GmbH ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der Werbemaßnahmen mitgeteilt hatte. Sollte der freecomm Werbeagentur GmbH daraus Schaden entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

  13. Datenschutzrichtlinien

    Datenschutzrichtlinien

    Auftraggeber
    Auftraggeber für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ist

    freecomm Werbeagentur GmbH
    Haignitzhofweg 19c
    8043 Graz
    Österreich
    Tel: 0043 (0)316 32102100

    Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (im Folgenden „Verwendung“) von personenbezogenen Daten informieren. Wie Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzbestimmungen widersprechen können, erfahren Sie hier.

    Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
    Personenbezogene Daten sind Angaben über Ihre persönlichen oder sachlichen Verhältnisse, insbesondere Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Post-Anschrift. freecomm verwendet die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit Ihnen bzw. für die Nutzung eines von uns zur Verfügung gestellten Dienstes erforderlich ist. Dies ist unter anderem der Fall bei der Beantwortung eventueller Kontaktanfragen über das Kontaktformular. In diesen Fällen verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich, um Ihr jeweiliges Anliegen bearbeiten zu können. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie uns Ihre Daten zu den genannten Zwecken mitteilen.

    Dauer der Speicherung Ihrer Daten
    Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des jeweiligen Zwecks, für den Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, oder für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Sofern Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung für die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken gegeben haben, werden wir Ihre Daten zu diesen Zwecken verwenden, solange Sie Ihre Einwilligung nicht widerrufen. Die von Ihnen erteilte Einwilligung kann von Ihnen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

    Kontakt, Auskunft, Widerruf, Sperrung, Löschung
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  14. Anzuwendendes Recht
    Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der freecomm Werbeagentur GmbH und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist der Sitz der freecomm Werbeagentur GmbH.
    Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der freecomm Werbeagentur GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der freecomm Werbeagentur GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die freecomm Werbeagentur GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.